TOURISTIK
Die Tourismuswirtschaft unterliegt neben den allgemeinen Umsatzsteuer-Vorschriften umfangreichen Sonderregelungen. Insbesondere ergibt sich aus dem § 25 Umsatzsteuergesetz (Besteuerung von Reiseleistungen) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nicht nach den normalen Regeln zu berechnen, sondern nach den Regeln der Margenbesteuerung. Bei Besteuerung der Marge treten unter anderen folgende kritische Themen auf.
Margenermittlung
Entstehung einer Negativ-Marge
Besondere Anforderungen an die Buchführung
Umwandlung von Vermittlungsumsatz in Margenumsatz
Optimierung der Marge
Für Reiseveranstalter und Reisebüros ergeben sich nach dem Umsatzsteuergesetz Gestaltungsspielräume, welche die Gewinnsituation des Unternehmens entscheidend beeinflussen können. Das gilt in besonderem Maße für grenzüberschreitende Leistungen, bei denen Doppel- und Nichtbesteuerungsvorgänge zum Tragen kommen.
Wir sind auf die Besonderheiten der Tourismuswirtschaft spezialisiert, in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.