HONORARE

Hier stelle ich Ihnen den seit 1. Januar 2005 geltenden Gebührenrahmen meiner Kanzlei vor. Alle Angaben verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer. Sofern Sie als Mandant von mir und meinem Team beraten und betreut werden möchten, so rechnen Sie bitte mit folgenden Kosten.

STEUERERKLÄRUNGEN UND ABSCHLÜSSE

Für die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen berechnen wir im Regelfall die Mittelwerte der Steuerberater-Gebührenverordnung. Das gilt sowohl im Falle einer 4 III Gewinnermittlung (Einnahme- Überschussrechnung) als auch bei Erstellung einer Bilanz.

STEUERERKLÄRUNGEN UND ABSCHLÜSSE
FINANZBUCHHALTUNG

Erstellung der monatlichen, quartalsweisen, jährlichen Finanzbuchführung einschließlich Kontierung, Eingabe, Überprüfung und Umsatzsteuer-Voranmeldung wird gemäß der Steuerberater-Gebührenverordnung für Buchführungen ohne Opos und Debitoren / Kreditoren (4 III Gewinnermittlung) mit einem Satz von 8/10 der jeweiligen Bemessungsgrundlage des Umsatzes berechnet. Sollten Debitoren gebucht werden müssen (Bilanz), werden im Regelfall 10/10 in Rechnung gestellt.

FINANZBUCHHALTUNG
LOHNBUCHHALTUNG

Je Arbeitnehmer berechnen wir monatlich 17,00 €. Sonderleistungen ( z. B. Arbeitslosenbescheinigungen oder sonstige Bescheinigungen jeglicher Art, Berechnung des Lohnvorabs für neu einzustellende Arbeitnehmer, sonstige unregelmäßige Leistungen) werden zeitanteilig mit 92,00 € je Stunde berechnet.
Bei uns in Ihrem Auftrag abzuwickelnde Prüfungen (Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkasse, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte etc.) werden nach Zeitaufwand mit 150,00 € je angefangener Stunde berechnet. Umfangreiche (ganz- / mehrtägige) Betriebsprüfungen berechnen wir mit einem Tagessatz von 850,00 €.

LOHNBUCHHALTUNG
BERATUNG UND INTERESSENVERTRETUNG

Alle durch meine Mitarbeiter erbrachten laufenden Beratungs- oder sonstigen Zusatzleistungen werden mit 92,00 € bis 120,00 € je Stunde berechnet.
Sollten Sie die persönliche Beratung des Kanzlei-Inhabers in Anspruch nehmen, so fallen grundsätzlich 150,00 € je angefangener Stunde an.

BERATUNG UND INTERESSENVERTRETUNG
AUSLAGEN

Gemäß Steuerberater-Gebührenverordnung werden je Rechnung 20,00 € Auslagenersatz pauschal berechnet (für Datenübermittlung und -speicherung sowie Telefonate und Faxe mit Krankenkassen, BfA, Finanzamt, Banken, Kommunen, Behörden, Institutionen, für Kopien und Formulare, für DATEV-Kosten). Wir behalten uns vor, umfangreichere Auslagen gesondert zu berechnen.

AUSLAGEN