| STEUERERKLÄRUNGEN UND ABSCHLÜSSE |
Für die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen berechnen wir im Regelfall die Mittelwerte der Steuerberater-Gebührenverordnung. Das gilt sowohl im Falle einer 4 III Gewinnermittlung (Einnahme- Überschussrechnung) als auch bei Erstellung einer Bilanz.
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| FINANZBUCHHALTUNG |
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Erstellung der monatlichen, quartalsweisen, jährlichen Finanzbuchführung einschließlich Kontierung, Eingabe, Überprüfung und Umsatzsteuer-Voranmeldung wird gemäß der Steuerberater-Gebührenverordnung für Buchführungen ohne Opos und Debitoren / Kreditoren (4 III Gewinnermittlung) mit einem Satz von 8/10 der jeweiligen Bemessungsgrundlage des Umsatzes berechnet. Sollten Debitoren gebucht werden müssen (Bilanz), werden im Regelfall 10/10 in Rechnung gestellt. |
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| LOHNBUCHHALTUNG |
Je Arbeitnehmer berechnen wir monatlich 17,00 €. Sonderleistungen ( z. B. Arbeitslosenbescheinigungen oder sonstige Bescheinigungen jeglicher Art, Berechnung des Lohnvorabs für neu einzustellende Arbeitnehmer, sonstige unregelmäßige Leistungen) werden zeitanteilig mit 92,00 € je Stunde berechnet.
Bei uns in Ihrem Auftrag abzuwickelnde Prüfungen (Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkasse, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte etc.) werden nach Zeitaufwand mit 150,00 € je angefangener Stunde berechnet. Umfangreiche (ganz- / mehrtägige) Betriebsprüfungen berechnen wir mit einem Tagessatz von 850,00 €. |
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| BERATUNG UND INTERESSENVERTRETUNG |
Alle durch meine Mitarbeiter erbrachten laufenden Beratungs- oder sonstigen Zusatzleistungen werden mit 92,00 € bis 120,00 € je Stunde berechnet.
Sollten Sie die persönliche Beratung des Kanzlei-Inhabers in Anspruch nehmen, so fallen grundsätzlich 150,00 € je angefangener Stunde an. |
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| AUSLAGEN |
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Gemäß Steuerberater-Gebührenverordnung werden je Rechnung 20,00 € Auslagenersatz pauschal berechnet (für Datenübermittlung und -speicherung sowie Telefonate und Faxe mit Krankenkassen, BfA, Finanzamt, Banken, Kommunen, Behörden, Institutionen, für Kopien und Formulare, für DATEV-Kosten). Wir behalten uns vor, umfangreichere Auslagen gesondert zu berechnen. |
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